Landespflegegeld nicht pfändbar ?!?!

Das Bayerische Landesamt für Pflege gibt im Rahmen seiner FAQ an, dass der Anspruch auf Landespflegegeld nicht pfändbar ist.

Doch Achtung! Wird das Landespflegegeld auf ein Pfändungsschutzkonto ausbezahlt, so ist das Landespflegegeld mittelbar pfändbar. Auch ist eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages derzeit nicht möglich.