Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Gesetzentwurf liegt vor
Die wesentlichen Punkte hier kurz zusammengefasst:
  • Verbesserung der Stellung der Kinder: ihr Recht auf Pflege und Erziehung soll ins Zentrum des Vormundschaftsrechtes gestellt werden
  • Stärkung der Rechte der Pflegeeltern
  • Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht: das eigene selbstbestimmte Handeln der Betreuten, sowie eine hohe Qualität der rechtlichen Betreuung für die betreuten Menschen soll gewährleistet werden
  • Einführung eines zeitlich begrenzten Notvertretungsrechts für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
Um im Ernstfall die Anordnung einer Betreuung zu vermeiden, sollte jede volljährige Person eine Vorsorgevollmacht erstellen!